NL 2025_1 Einheitliche Finanzierung
Die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ist beschlossene Sache – das Stimmvolk hat am 24. November 2024 zugestimmt. Um die Pflegeintegration bis 2032 erfolgreich umzusetzen, müssen bereits jetzt die Weichen gestellt werden. Spitex Schweiz startet mit ersten Maßnahmen, um die neuen Anforderungen gemeinsam mit Mitgliedern, Behörden und Partnern optimal zu bewältigen.
Einheitliche Finanzierung: Nächste Schritte
Am 24. November 2024 hat das Stimmvolk der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) zugestimmt. Um die Integration der Pflege bis 2032 zu gewährleisten, müssen die Vorbereitungen bereits jetzt beginnen. Wie bereits angekündigt, hat sich der Vorstand von Spitex Schweiz in seiner Sitzung im Februar mit diesem Thema auseinandergesetzt, um die anstehenden Aufgaben unter optimalen Bedingungen zu realisieren:
- Einbindung der Mitglieder von Spitex Schweiz: Eine Steuergruppe, bestehend aus Vertretern des Vorstands, der Mitglieder und der Geschäftsstelle, wird die Geschäftsstelle unterstützen und in wichtige Entscheidungen einbezogen. Das Mandat dieser Steuergruppe wird derzeit ausgearbeitet, und sie soll bis spätestens Sommer 2025 gegründet werden.
- Ressourcen gesichert: Für die Startphase 2025–2026 sind die finanziellen und personellen Mittel bereitgestellt worden, finanziert aus dem bestehenden Fonds für Daten- und Kostentransparenz.
- Enge Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern: Die Anpassungen der Verordnung durch das BAG, die die gesetzlichen Bestimmungen zur einheitlichen Finanzierung präzisieren, sollen 2026 in die Vernehmlassung gehen. Diese Verordnung ist eine zentrale Grundlage für die Umsetzung. Spitex Schweiz steht in engem Kontakt mit den nationalen Behörden sowie mit den ambulanten und stationären Pflegeverbänden, der GDK und dem Versichererverband prio.swiss.
Die wesentlichen Aufgaben, die bevorstehen, sind:
- Schaffung einer soliden Datenbasis: Um die Kosten einer Spitex-Pflegestunde zu berechnen und darzustellen, wird das Finanzmanual von Spitex Schweiz als wichtige Grundlage dienen.
- Gründung einer gemeinsamen Tariforganisation für die Pflege: Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern (Leistungserbringerverbände und Finanzierer), wie es im KVG (Art. 47 a) vorgeschrieben ist.
- Festlegung der Tarifstruktur: Diese wird von der Tariforganisation bestimmt und bildet die Basis für die zukünftige Tarifgestaltung.
Quelle: Spitex Schweiz